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Traufständiges, zweigeschossiges Fachwohnhaus mit profilierter Schwelle und Satteldach. Schließt giebelseitig an Haus Nr. 7 an. Das im Türsturz auf 1586 datierte Erdgeschoss weist als Verstrebungen die Vorform des Mannes und das geschosshohe Andreaskreuz, teilweise auch Riegel-Pfosten-Verblattung auf. An dem wohl kurz nach 1645 aufgesetzten Obergeschoss konstruktives Gefüge, bestehend aus mit dem Riegel verblatteten, geschosshohen Streben. Im 19. Jahrhundert Fenstervergrößerung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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