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Ecke Zimmermühlenweg / Frankfurter Landstraße um 1910 von der MAIN-KRAFTWERK KG erbaut ein Schaltanlagengebäude (1995 zum Abbruch freigegeben) und ein Gleichrichter-Gebäude. Letzteres ein dem barockisierenden Jugendstil verpflichteter, in Art eines großdimensionierten Landhauses konzipierter Putzbau. Zeigt mit seinem aus differenziert hohen, individuell bedachten und, hinsichtlich des Innenlebens, mannigfaltig durchfensterten Teilen entwickelten Baukörper ein äußerst lebhaftes Erscheinungsbild.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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