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Über den Hofraum rückseitig erschlossenes, traufständiges, dreizoniges Wohnhaus von zwei Geschossen mit Satteldach. Ausgeprägt auftretend der massive Sockel und der straßenseitige Geschossüberstand. Vermutlich im 16. Jahrhundert erbaut; das Fachwerk nachweislich um 1650 ausgebessert und in neuerer Zeit im Zusammenhang mit Um- und Ausbauten im südwestlichen Bereich massiv ersetzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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