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Das zweigeschossige Wohnhaus mit Satteldach laut Ortschronik im Kern vermutlich aus dem 16. Jahrhundert stammend und nach 1648 erneuert. Sein Fachwerk im Erdgeschoss durch Fenstererneuerung im 19. Jahrhundert gestört, im Obergeschoss aufgrund der in originaler Disposition befindlichen Fenster wohl unverändert erhalten. Durch Neubauten des 19. Jahrhunderts (1830-53 Brauhaus, Kelterei, Branntweinbrennerei und „Neuer Saal“) und um 1900 („Großer Saal“, über eine gewendelte Sandsteintreppe erschlossener Tanzsaal) Entwicklung zum geselligen Mittelpunkt des Ortes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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