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Zweigeschossiges, giebelständiges Wohnhaus mit Satteldach wohl aus der Mitte des 17. Jahhunderts. Das Fachwerk der Giebelseite klappsymmetrisch angelegt. Am Erdgeschoss Aussteifung des doppelten Riegelzuges durch wandhohe, natürlich gebogene Streben. Das Obergeschoss hervorgehoben durch Mannfiguren an Bund- und Eckpfosten und zu Paaren geordnete Fußhölzer in den Brüstungsgefachen. In der Giebelspitze ein Andreaskreuz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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