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Im nordwestlichen Außenbereich des historischen Dorfkerns befindliches Wegekreuz aus hellgrauem Sandstein. Am Fuß des Kreuzstammes die Inschrift: „1768 HABEN BEYDE EHELEUTH DIESES GEDAECHTNIS ZU EHREN DES GEKREUTZIGTEN HERN UND HEYLAND JESU CHRISTI AUFRICHTEN LASSEN JOHAN ADAM HOM VON BOMERSHEIM UND ELISABETHA SEINE EHLIGE HAUSFRAU“.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |