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Um 1785 als Teil einer Hofanlage errichtetes Wohnhaus. Leicht erhöht über der Straße giebelständig stehendes, traufseitig erschlossenes Gebäude von zwei Geschossen mit Satteldach. Dreizoniges, konstruktiv ausgelegtes und mit Mannfiguren ausgesteiftes Fachwerkgefüge. Gefachzier in Form von genasten Streben und der Durchdringung von Raute und Andreaskreuz. Die Fenster der hofseitigen Traufwand teilweise modern ersetzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |