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Wohnhaus des 18. Jahrhunderts im Gegenüber der Kirche. Über markantem Sockel giebelständig stehender Zweizonenbau von zwei Geschossen mit traufseitigem Geschossüberstand und Satteldach. Das durchgehend unter Verputz liegende Fachwerk möglicherweise ähnlich demjenigen von Haus Nr. 71 ausgelegt. Die Fenster teilweise eneuert, jedoch in originaler Disposition befindlich.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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