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Gleich Haus Nr. 69 giebelständig gegenüber der Kirche stehendes Wohnhaus des 18. Jahrhunderts. Über markant auftretendem Sockel sich erhebender, seitlich erschlossener, zweigeschossiger Zweizonenbau mit Satteldach. Das Erdgeschoss verputzt. Das an Bund- und Eckpfosten mit 3/4-hohen Streben und Kopfhölzern ausgesteifte Fachwerk des Obergeschosses und dasjenige des Giebelfeldes symmetrisch ausgelegt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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