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Wohnhaus und Hoftor sind Bestandteile einer größeren, in der nordwestlichen Dorferweiterung des 18. Jahrhunderts stehenden Hofanlage. Das wohl im frühen 18. Jahrhundert erbaute Wohnhaus giebelständig, zweigeschossig mit umlaufendem Geschossüberstand und Satteldach. Das Fachwerk durchgehend verputzt, im oberen Bereich des Giebelfeldes verschiefert. Die Fenster weitgehend in originaler Disposition befindlich.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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