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Barocke Hofanlage. An der Straße giebelständig das stattlich zweigeschossige, verputzte und axial durchfensterte Fachwerkwohnhaus mit allseitigen Geschossüberständen und Krüppelwalmdach. Daran angebaut der Torbau mit Zweiflügeltor und einer in Buntsandstein gewändeten und von Segmentbogen überlagerten Mannpforte. Auf das Jahr 1778 datiert die den Hofhintergrund einnehmende, teilweise massiv erneuerte Fachwerkscheune.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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