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Von der Straße zurückgesetztes Fachwerkgebäude in Traufenstellung wohl aus der Zeit um 1700. Zweigeschossiger, rückseitig erschlossener Bau mit traufseitig deutlichem Geschossüberstand und Satteldach. Das Wohnhaus war bis 1920 Teil eines landwirtschaftlichen Anwesens, zu dem eine Schmiede gehörte.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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