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Traufständiges Fachwerkwohnhaus in Ecklage zu einer Seitengasse. Über Ausgleichsockel zweigeschossig stehender Bau mit markanten Geschossüberständen und Satteldach. Die Fensterdisposition des Erdgeschosses weitgehend original erhalten; das Gefüge des Obergeschosses durch neue Fenstereinbrüche gestört. Charakteristisches Bürgerhaus des 18. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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