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Zweigeschossiges, verputztes bzw. verkleidetes, giebelseitig über eine Treppe erschlossenes Fachwerkwohnhaus mit Krüppelwalmdach. Der wohl um die Mitte des 18. Jahrhunderts errichtete Bau sitzt auf dem 1 1/2 Geschosse hohen Fragment des Burckhardtsturmes, der Teil des 1390 begonnenen, um die Neustadt geführten Mauerrings war. Die Bezeichnung dieses Turmes seit 1551 urkundlich überliefert. Diente bis ins 18. Jahrhundert als Gefängnis.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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