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Giebelständiges, zweigeschossiges, über den Hofraum traufseitig erschlossenes Fachwerkwohnhaus wohl des frühen 18. Jahrhunderts. Zweizonenbau mit umlaufendem Geschossüberstand, frontal streng zweiachsiger Durchfensterung und Satteldach. Stellt ein charakteristisches Beispiel für die giebelständige Bauweise an der ursprünglich einseitig bebauten und von der Stadtmauer begrenzten Straße dar.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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