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1954 im Auftrag der Gemeinnützigen Baugenossenschaft durch die Architekten Walter Schwagenscheidt und Tassilo Sittmann mit bescheidensten Mitteln errichtetes Sechsfamilienhaus. Wurde 1955 mit dem „Hessenpreis“ ausgezeichnet, dessen Jury in ihrem Urteil die betonte Einfachheit der Gestaltungsmittel und die mit sicherem Gefühl genau an die richtige Stelle gesetzten, gegliederten Einzelheiten hervorhob. Das nur 19 m breite Grundstück optimal genutzt durch strenge Senkrechtstellung des aus zwei in Längsrichtung gegeneinander verschobenen und in der Hälfte um ein Geschoss versetzten, schmalen Gliedern mit Satteldächern bestehenden Bauvolumens. Die jeder Wohnung zugeteilten Balkone nehmen nach Süden den durch die Verschiebung entstandenen Außenraum ein, greifen an der Nordseite hingegen weit über die Gebäudekante hinaus. Mittlerweile verändert ist die Farbgebung sowie die Gestaltung des Gartens.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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