Burgerstraße 8
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Hochtaunuskreis
Kronberg
  • Burgerstraße 8
Villa Graul
Flur: 17
Flurstück: 145/5

1904 nach Entwurf von Kurt Friedenberg für den der Kronberger Malerkolonie nahestehenden Maler Hermann Graul errichtetes (oder eventuell umgebautes) Wohn- und Atelierhaus. Mit stark differenzierten, in Giebeln auf­gehen-den Gliedern allseitig in den Außenraum greifender Bau. Die aus verschachtelten und teilweise abgeschlepp-ten Satteldächern bestehende Dachformation äußerst lebhaft. Zeittypisch die Materialvielfalt: Bruchsteinsockel, helle Putzwände, Fachwerk, Polygonalerker in Buntsandstein (in der dortigen Brüstung die Inschrift Heinrich Theodor Schmidt Frankfurt 1903), Schiefereindeckung. Erste Umbauten erfolgten bereits 1908 durch Proppe (Umgestaltung des westlichen Erkers zur Bibliothek mit darüberliegendem Toilettenraum), im größeren Umfang dann jedoch 1925 unter Leitung Friedenbergs, nachdem das Anwesen 1920/21 in den Besitz des Schriftkünstlers Karl Klingspor, Offenbach, übergegegangen war. Damals u. a. miteinander verbunden wurden Halle und südöstliche Veranda und zugleich neu angebaut ein Wintergarten, den Heinrich Holz mit expressionistischen Wandbildern ausschmückte. Im Zuge dieser Maßnahmen erfolgte die Ausstattung der Räume durch Johann Vincenz Cissarz, vermutlich unter Einbeziehung verschiedener Ausstattungsstücke aus Klingspors Offenbacher Abbruchhaus. Noch zu sehen ist diese Möblierung im Wohnraum und anschließenden Erkerzimmer: Bücherschränke, Vitrinen, Konso-len, Tische, Stühle, Wandvertäfelung, Kamin- bzw. Heizkörperverkleidung. In diesen Zeitraum fiel außerdem die Gestaltung des parkartig angelegten und in seinen Teilen auf das Gebäude abgestimmten Gartens sowie die Anlage eines Nutzgartens.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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