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Über Ausgleichssockel giebelständig, zweigeschossig stehendes Fachwerkwohnhaus mit Satteldach. Markiert das östliche Ende der Doppesstraße. Das Fachwerkgefüge relativ ungestört und insbesondere an der Giebelseite ausgewogen ausgelegt. An schmückenden Elementen sind zu nennen Mannfigur mit genaster Gegenstrebe, in den Brüstungsgefachen geschweifte Strebe und ein Feuerbock sowie mit gewundenen Säulen verzierte Eckständer. Inschrift: „IM JAHR CHRISTI 1701 ERBAWTEN DIESES HAVS JOHANN NICOLAVS GLOCK UND SUSANNA MARGARETHA GLOCKIN“.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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