Doppesstraße 3/5
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Hochtaunuskreis
Kronberg
  • Doppesstraße 3
  • Doppesstraße 5
Flur: 21
Flurstück: 147, 148

Dreigeschossiges Wohnhaus mit steilem Mansarddach, erbaut 1798 von Oberpfarrer Johann Ludwig Christ für seine Tochter und seinen Schwiegersohn Adam Bleichenbach als verputzter, siebenachsiger Fachwerkbau mit Stichbogenfenstern in den beiden Obergeschossen. Christ war bereits als Baumeister der Kirchen in Berkersheim und Harreshausen tätig geworden. Mit der Errichtung seines hauses wurde die Hofeinfahrt des Nachbarhauses Nr. 3 mit drei Fensterachsen überbaut. Das Fachwerk wurde 1990 freigelegt. Unter der barocken Überbauung liegend ein Kellergewölbe mit Eingang (schmale Tür mit ausgetretenen Stufen) in der Tordurchfahrt. Der Keller gehörte zum einst herrschaftlichen Anwesen, das laut Wappen und Datum 1573 von dem Kurmainzer Großhofmeister Ritter Hartmut XIII. und dessen zweiter Gemahlin Margarete Brendel von Homburg erbaut worden war (siehe Giebelinschrift). Größe und Lage des Kellers vermögen Aufschluss über die Vorgängerbebauung zu geben und eventuell auch stadtentwicklungsgeschichtliche Fragen zu klären.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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