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Dreiseitig freistehendes, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit hohem, steilem Krüppelwalmdach. Stellt substantiell einen Bau des frühen 15. Jahrhunderts dar, der im Nachhinein mehrere Umbauten durchlaufen hat. Seit 1435 als Gasthaus bekannt. Ältester Bauteil ist die südöstliche Giebelseite, eine Stockwerkkonstruktion, deren Hölzer in altertümlicher Weise sämtlich verblattet sind: etwa aus einer Reihung von Pfosten, die von divergierenden Fußstreben gestützt werden, aus ebenfalls auf der Schwelle aufstehenden, mit sich überschneidenden 3/4-hohen Streben ausgesteiften Eckpfosten und durchgehenden, leicht vorgezogenen Brustriegeln.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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