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Über hohem Bruchsteinsockel giebelständig stehendes Wohnhaus von zwei Geschossen mit hohem Schopfmansarddach. Der Bau datiert laut Inschrift im Sturz der traufseitigen, zweiflügligen Tür aus dem Jahr 1769. Stellte originär einen Putzbau dar, zeigt nun jedoch freigelegtes, konstruktives Fachwerk. Steht prominent an der nördlichen Straßenseite und beherrscht durch seine Lage in der Kurve den Übergang vom engeren zum sich platzartig weitenden Straßenraum. Gut erhaltenes Beispiel eines barocken Kronberger Bürgerhauses.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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