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Dreiseitig freistehendes und damit räumlich exponiertes, zweigeschossiges Wohnhaus mit konstruktivem, ursprünglich verputztem Fachwerk. Repräsentatives Bürgerhaus mit streng axial angeordneten, Stichbogen und Keilstein aufweisenden Fenstern – Eineröffnungen an der Straßenseite, Doppelöffnungen mit Klappläden an der Stirnseite. Vollständig ausgebautes, kleinere und eine große Gaupe aufweisendes Mansarddach. Entstand im frühen 18. Jahrhundert über dem Gewölbekeller und den spitz zulaufenden Fundamenten eines Vorgängerbaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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