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Eingeschossiges giebelständiges Wohnhaus aus der Zeit um 1700 mit traufständigem Anbau. Der giebelständige Teil mit spitzem Satteldach, Geschossüberstand und Fachwerkzierformen wie genaste Fußstreben, Mannform sowie Brüstungsschmuck in Form einer Raute-Andreaskreuz-Kombination. Obergeschoss und Dachgeschoss des giebelseitig verschieferten Anbaus spätes 19. Jahrhundert, die Bausubstanz der Untergeschosse jedoch vermutlich ebenfalls noch aus dem frühen 18. Jahrhundert. Der Altbau entlang der Baunaht erheblich gestört und durch Vergrößerung der Fenster auf die Umwandlung in einen Putzbau vorbereitet. Interessantes Beispiel eines kleinvolumigen, im Zeitalter eines erstarkenden Bürgertums dann einen herrschaftlichen Charakter adaptierenden Bürgerhauses.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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