Friedrich-Ebert-Straße 16
Friedrich-Ebert-Straße 16
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Hochtaunuskreis
Kronberg
  • Friedrich-Ebert-Straße 16
'Streitkirche'
Flur: 20
Flurstück: 26/1

Im Auftrag des Mainzer Kurstaates – seit 1704 Inhaber des Reichslehens Kronberg – unter Leitung des Baumeisters Ignatius Bohrer 1737-39 errichtete katholische Kirche. Auf dem unmittelbar jenseits von Stadtmauer und Johanniskirche gelegenen, herrschaftlichen Bauplatz befanden sich zuvor Pferdeschwemme und -tränke sowie drei kleine Fachwerkhäuser und das 1716 renovierte Rathaus. Der prominent in Ecklage stehende Prestigebau ist steinernes Zeugnis landesherrlicher Bestrebung, in dem seit der Reformation bzw. seit dem Westfälischen Friedensschluss 1648 protestantischen Kronberg ein „Simultaneum“ zu schaffen. Zugleich ist er Denkmal des daran entfachten, sich von 1738-71 hinziehenden Kronberger Kirchenstreits. Wurde in diesem Zeitraum nur 1757 einmal als Gotteshaus genutzt. Der von den Gesandten der evangelischen Städte und Staaten vor dem Regensburger Reichstag wiederholt geforderte Abbruch der reichsverfassungswidrig erbauten Kirche seitens Mainz schließlich durch Umwandlung in ein Kameral- und Zivilgebäude (Abbruch des Turmes 1765, Edikt 1768) abgewandt.

Grundriss und Erscheinung des „Schikanenbaus“ auf dem 1738 datierten Riss von Georg Hennicke, Mainz, und Johann Bagge, Wiesbaden, festgehalten. Saalbau mit dreiseitig geschlossenem Chor und auf der Mittelachse daran angehängtem, mit seiner Laterne über den First ragendem Turm. Die Außenwände mit aus der umlaufenden Sockelzone emporwachsenden toskanischen Pilastern gegliedert. Die Achsen seitlich und am Chor mit hohen Rundbogenöffnungen durchfenstert; an der mit Frontispiz bekrönten Westfront zentral der in gestuftem Gewände sitzende Eingang und seitlich tief gelegte Oculi. Im Rohbau stehen geblieben das Innere, nicht ausgeführt die Steinmetzarbeiten im Giebelfeld.

Nach jahrzehntelanger Nutzung als Lagerhaus für Feldfrüchte etc. 1823 Übergang in Privatbesitz und Beginn einer wechselhaften Nutzung. Unter dem ersten Eigentümer Philipp Glock Umwandlung zum Gasthaus „Nassauer Hof“. Vom damaligen Innenausbau noch zeugend der zur Hauptstraße hin angelegte Gewölbekeller (siehe Schlussstein „P.G. 1824“). Nach Verkauf an den Apotheker Dr. Julius Neubronner 1887 erfolgte bis 1891 die gründliche Sanierung des als ruinös bezeichneten „Steinhaufens“ und, nach Plänen des Architekten Alfred Günther, die Umnutzung des vorderen Gebäudeteils zu einem eleganten Stadthaus mit Apotheke (seit 1899 „Hofapotheke“) im Erdgeschoss und großzügig über drei Etagen verteilten Wohn- und Wirtschaftsräumen. Im hinteren, den Chor und eine Gebäudeachse umfassenden, zuvor schon mit einer Brandmauer abgetrennten Teil untergebracht wurden u. a. Ställe und Remisen. Zur weitgehenden Profanisierung des bis dahin an seinem Äußeren noch immer deutlich als Sakralbau erkennbaren Gebäudes trugen die neue Durchfensterung (frontal neue oder vergrößerte Öffnungen, an der Südseite Aufteilung der langgezogenen Rundbogenfenster und an der bislang geschlossen gehaltenen Nordseite Neueinbrüche) sowie der nördliche Anbau von Balkon und Veranda bei. Bemerkenswertes Ausstattungsstück der Neu-bronner’schen Wohnung ist das von Anton Burger wohl 1891/92 geschaffene, ovale Deckengemälde des Salons im ersten Obergeschoss. Das heutige Erscheinungsbild – prägend ist der von der Front über die südliche Seite geführte „Laubengang“ – und das Innenleben des Baus beruhen auf Umbaumaßnahmen von 1976. Wird seither auch zu kulturellen Zwecken genutzt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
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Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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