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Nach dem letzten großen Stadtbrand des 18. Jahrhunderts über unregelmäßig auftretender Fundierung als stattlicher, zweigeschossiger Putzbau mit überstehendem Mansarddach wieder errichtetes Gasthaus „Zum Neuen Bau“. Die Front fünfachsig angelegt und mittig erschlossen, die Schmalseite zweiachsig. Weist im Erdgeschoss Rechteckfenster und im Bereich des Gast-raums moderne Fensterreihungen, im Obergeschoss Stichbogenfenster mit Keilsteinen auf. Steht in Freilage, exponiert an einer platzartigen Straßenerweiterung im Gegenüber der Johanniskirche.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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