Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
1914/15 durch den Großherzoglich Luxemburgischen Baurat Wilhelm Decker, Frankfurt am Main, im Heimatstil erstellt. Bauherr war Adolf Buhlmann. Dieser war Wirt im berühmten Haus „Zu den drei Rittern“ (Friedrich-Ebert-Straße 20), der hier unter demselben Namen ein neues Lokal eröffnete. Über einem an der Einmündung Eichenstraße stockwerkhoch auftretendem Ausgleichsockel schmal und langgestreckt stehender, zwei- bzw. dreigeschossiger Bau mit lebhafter, aus gegeneinander versetzten Mansard- und Walmdächern und einem im rechten Winkel eingeschobenem Schopfwalmdach bestehender Bedachung. Die axial segmentbogig und rechteckig durchfensterten Fassaden verputzt bzw. mit historisierendem Fachwerk verblendet, das Giebelfeld verschiefert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |