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1897 als Stall- und Remisebau der (nicht mehr existenten) Villa Grunelius in historisierenden Formen errichtet. Die Stallungen 1922 zu Wohnungen umgebaut. Über L-förmigem Grundriss zwei- bzw. dreigeschossig stehendes Gebäude mit überbauter Tordurchfahrt und im Winkel eingestelltem Turm. Mit Sattel- und Walmdächern, austretendem Giebel und Gaupen imposant gestaltete, biberschwanzeingedeckte Dachlandschaft. Kontrastreiche Gestaltung des Äußern durch verputzte und in Fachwerk erstellte Glieder und buntsandsteinerne Elemente. Unter den schmückenden Beigaben auffallend die dem niedersächsischen Fachwerkbau entnommene Rosette.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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