Hainstraße 18
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Hochtaunuskreis
Kronberg
  • Hainstraße 18
Villa Schrödl
Flur: 8
Flurstück: 106/13

Unterhalb der Straße an dem sich zum Viktoriapark neigenden Hang stehende Villa. Zeigt in harmonischer Verschmelzung „Altdeutschen Stil“ mit Einflüssen des Jugendstils. Vielgliedriger, großvolumiger Bau mit von einem Turmhelm akzentuierter, imposanter Walmdachlandschaft. Das lebhafte Erscheinungsbild unterstrichen durch die Farbigkeit der verwendeten Materialien wie hellem Putz, Holz des Fachwerks, dunklen Holzschindeln, Biberschwänzen. Sommersitz des Kunstmalers Robert Schrödel und dessen Frau Else, die in ihren Lebenserinnerung einige Facetten der interessanten Bau- und Ausstattungsgeschichte festgehalten hat: Während eines Aufenthalts im Taunus beschloss Schrödl im März 1887 sich im malerischen und bequem mit Frankfurt verbundenen Kronberg ein Heim zu schaffen, wo er im Sommer Tierstudien machen konnte. Im Oktober 1887 kaufte das Ehepaar das Wohnhaus des ein Jahr zuvor verstorbenen Kunstmalers Peter Burnitz; Schrödl begann zusammen mit dem Architekten von Kauffmann umgehend mit der Umbauplanung, die Anfang Januar 1888 abgeschlossen war; März bis August 1888 Bauausführung unter Leitung des Architektenteams Neher & von Kauffmann; von Mai 1888 bis Juni 1889 Innenausbau. Schrödl selbst malte einen Plafond für das Wohnzimmer und konstruierte aus Holzsäulen und Holzschnitzereien, die er im September 1888 auf einem Trödelmarkt in München erwarb, eine Zimmerausstattung für seine Frau. Ende Juni 1889 Einzug und Einweihungsfest. 1910/11 An- und Umbau; Schrödl arbeitete an Details der Innenausstattung nach gesammelten Skizzen und entwarf einen Kamin mit Figuren nach Vorbild des Antwerpener Rathauses. Vermutlich ebenfalls von Schrödl stammt der historisierend-verspielte Entwurf für den überdachten Fachwerktorbau mit Einfahrt und Mannpforte.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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