Hartmuthstraße 18
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Hochtaunuskreis
Kronberg
  • Hartmuthstraße 18
Villa Feger
Flur: 17
Flurstück: 223/3

Für Philipp Feger 1907 von dem Falkensteiner Architekten F. Feger in malerischem Stilpluralismus erbaute Villa. Über steinsichtigem Sockel ein verputztes, rund- und stichbogig durch-fenstertes Erdgeschoss, gefolgt von einem Obergeschoss in Fachwerk mit enger Ständerstellung und darin eingebundenen Rechtecköffnungen. Die kompakte Masse des walmbedachten Baus aufgelockert durch Eckturm, Veranda, Innenbalkon, und Eingangsvorbau mit abgeschlepptem Dach.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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