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Für Philipp Feger 1907 von dem Falkensteiner Architekten F. Feger in malerischem Stilpluralismus erbaute Villa. Über steinsichtigem Sockel ein verputztes, rund- und stichbogig durch-fenstertes Erdgeschoss, gefolgt von einem Obergeschoss in Fachwerk mit enger Ständerstellung und darin eingebundenen Rechtecköffnungen. Die kompakte Masse des walmbedachten Baus aufgelockert durch Eckturm, Veranda, Innenbalkon, und Eingangsvorbau mit abgeschlepptem Dach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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