Jaminstraße 1
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Hochtaunuskreis
Kronberg
  • Jaminstraße 1
Villa von Löhr
Flur: 5
Flurstück: 9/12

1904 von Karl Theodor von Löhr als Wohn- und Atelierhaus erbaute Jugendstilvilla. Kubischer Bau mit weit überstehendem Mansarddach. Die vertikal dreiteilig gegliederten Fassaden in den mittigen, auch risalitartig ausgebildeten Zonen jeweils überhöht von Giebel oder Zwerchhäusern, die seitlichen Zonen teils konservativ klappsymmetrisch, teils individuell mit unterschiedlich austretenden Gliedern und Fensterformen befrachtet. So auch an der Eingangsseite, die im Bereich von Haustür (diese ori­ginal aus getriebenem Kupfer über Holzkern) und Treppenhaus im Kon­trast zu den sonst hell verputzten Wänden außerdem Fachwerk zeigt. Vermutlich ebenfalls von Löhr entworfen die Innenausstattung: Eingangs­halle und Halle im ersten Obergeschoss (beide holzvertäfelt, letztere mit Möblierung und Leuchten); mehrheitlich im originalen Zustand erhaltener, bis ins Dachgeschoss (dort der Löhr’sche Atelierraum) führender Treppenaufgang; bis ins Detail gehende Einrichtung des nordöstlichen Eckzimmers im Obergeschoss (Parkett, Wandvertäfelung mit eingebautem Büffet, Ofen, Waschbecken, Gardinenstangen, Türgriffe).


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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