Katharinenstraße 3, kath. Kirche
Katharinenstraße 3, Innenraum, Blick zum Altar
Katharinenstraße 3, Innenraum
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Hochtaunuskreis
Kronberg
  • Katharinenstraße 3
Kath. Pfarrkirche Sankt Petrus und Paulus
Flur: 20
Flurstück: 338/258

Nach Entwurf von Max Meckel 1876/77 erbaute katholische Pfarrkirche Sankt Petrus und Paulus. Bildet im Oeuvre des Architekten den Auftakt zu einer beachtlichen Reihe neogotischer Sakralbauten. Stadtbildprägender Bau im Süden der Neustadt, mit dem die im 18. Jahrhundert wieder gegründete katholische Pfarrgemeinde Kronberg (siehe Streitkirche, Friedrich-Ebert-Straße 16) seit der Reformation erstmals wieder über ein eigenes Gotteshaus verfügte. Zuvor nutzten die Katholiken die Schlosskapelle und seit 1766 die Albanuskirche in Kronberg-Schönberg. Hallenkriche in Bruchstein mit Schieferein­deckung. Im Westen ein dreiseitiger Chor, im Osten ein den Eingang aufnehmender, mächtiger Turm mit laternenartigem Helm. Der Sakristeianbau von 1959. Das netzgewölbte Innere von sechs hohen Spitzbogenfenstern belichtet; im Glas Wappen, Symbole, Jahreszahlen. Die Buntverglasung der Maßwerkfenster im Chor aus einer Werkstatt in Roermont / Niederlande. Weitere bauzeitliche Ausstattungselemente: Taufstein und Kanzel (der maßwerkverblendete Korb von drei Säulen gestützt und überdacht mit Maßwerkbaldachin), beide von 1878, Villmarer Marmor; Orgelgehäuse mit Maßwerkaufsatz für die 1878 eingeweihte Orgel; neogotisches Altarretabel, um 1878, Holz, Standort einer Figur des Heiligen Joseph. Prunkstück ist der 1880 von der Kirchgemeinde aus der Sammlung des Frankfurter Stadtpfarrers Münzenberg (zuvor Sammlung Pickert, Nürnberg) für den Hauptaltar angekaufte Marienaltar, Dreiflügelaltar mit drei Schreinfiguren (Maria flankiert von den Heiligen Nikolaus und Ambrosius) und geschnitzter Bekrönung, bedeutendes Werk eines fränkischen Meisters um 1500 (der Hauptaltar bei Kirchenrenovation 1959 neu ersetzt).

Zur Ausstattung gehört des Weiteren:Figur der Anna Selbdritt, Holz, spätes 15. Jahrhundert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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