Katharinenstraße 7, Gartenseite
Katharinenstraße 7, Villa Bonn, Rathaus
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Hochtaunuskreis
Kronberg
  • Katharinenstraße 7
  • Auf dem Pfaffenstück
Villa Bonn, Rathaus
Flur: 18, 20
Flurstück: 69/1, 255/1

Mit zu den ersten Frankfurtern, die Kronberg zu ihrem Sommersitz erkoren, zählte der Bankier Baruch Bonn, der 1862 an der Katharinenstraße ein Haus erwarb und daneben ein Sommerhaus im „Schweizer Stil“ errichten ließ. Die Familie Bonn erwarb sich in Kronberg großes Ansehen durch Wohltaten; 1891 wurde ihren vier Söhnen, die zu Ehren der Eltern das Versorgungshaus (Wilhelm-Bonn-Straße 26) gestiftet hatten, die Ehrenbürgerschaft verliehen. Ein Enkel, Dr. Max Bonn, verkaufte die Villa 1922 an die Stadt, von der sie seither als Rathaus genutzt wird. Ein anderer, der Nationalökonom Prof. Dr. Moritz Julius Bonn, ließ nach seinem Ableben 1965 in alter Verbundenheit mit Stadt und ehema­ligem Familiensitz seine Urne in die Hauswand setzen.

Einer der Söhne von Baruch Bonn, Bankier Wilhelm Bonn, entschloss sich um die Wende zum 20. Jahrhundert, das in weitläufigem Gelände liegende Anwesen komplett zu erneuern und ­beauftragte Architekt Alfred Löwen­gaard, Hamburg, mit der Planung (Bauzeichnungen von 1901). In Vorbereitung der Bauausführung, die 1905-07 durch die Frankfurter Firma Schaffner & Albert erfolgte, wurde die Katharinenstraße ab der Kirche um ein weiteres Stück ausgebaut. In Hanglage und hinterfangen von einem großzügigen Garten mit altem Baumbestand, mächtig über zwei bis vier Geschosse emporwachsendes Gebäude mit äußerst lebhafter Walm- und Krüppelwalmdachformation. Huldigt stilistisch einem breit gefächerten, unter dem Einfluss des Jugendstils stehenden Historismus. Die Wände teils aus Werkstein (Taunusschiefer), im oberen wie auch im Bereich der Giebelfelder in bildartig ausgelegtem Fachwerk. Die Laibungen der unterschiedlichst entworfenen Fenster und der sattelbedachte Portalvorbau in Sandstein. Gewährt mit Erkern, Loggien und Terrasse abwechslungsreiche Blicke in nahe und ferne Landschaftsräume sowie auf die Stadt. Im Inneren weitgehend original erhalten die über zwei Stockwerke reichende Halle mit Wandbild und Treppenhaus.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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