Ruders, jüdischer Friedhof
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Hochtaunuskreis
Kronberg
  • Ruders
Jüdischer Friedhof
Flur: 2
Flurstück: 9

Ein erster, vermutlich bereits im 15. Jahrhundert angelegter jüdischer Friedhof befand sich im Norden der Burg (Hain; Grundstück inzwischen bebaut). 1708 wurde mit Erlaubnis der Freiherren von Bettendorf nordöstlich hinter der Bürgelplatte ein neuer Friedhof eröffnet, für den die jüdische Gemeinde der politischen Gemeinde Kronberg Pacht bezahlte. 1801 ging er in Besitz der israelitischen Kultusgemeinde über. Unter der Herrschaft der Nationalsozia­listen wurden der nördliche und der jüngste Teil eingeebnet und aufgeforstet, so dass sein Umfang auf ca. 1/7 reduziert wurde. Erhalten sind 39 Grabsteine, die ältesten von 1831 und 1835; der jüngste von 1925.

Nahe dem jüdischen Friedhof befinden sich noch die Mauerreste der Antoniuskapelle.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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