Im Kronthal, östliche Quellenanlage
Im Kronthal, Quellenpark
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Hochtaunuskreis
Kronberg
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  • Ferdinand-Küster-Weg 6
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Quellenpark Kronthal
Flur: 15, 18
Flurstück: 128/1, 132/1, 138/1, 138/2, 138/3, 142/3, 142/5, 142/6, 146/1, 147/1, 154/3, 154/4, 154/5, 154/6, 156/1, 161/1, 163/1, 241, 242/4, 242/5, 278/2, 279/1, 242

Wo einst Mammolshainer und Kronberger Bauern ihr Vieh weiden ließen, entstand ab 1831 auf Initiative von Dr. Ferdinand Küster, seit 1818 Amtsarzt in Kronberg, und einer damals zwecks Schaffung einer Kuranstalt gegründeten Frankfurter Aktiengesellschaft ein Heilbad von großem Renommee. Grundlage dessen waren der seit 1569 urkundlich bekannte und im „Neuen Wasserschatz“ des Theodor von Bergzabern 1581 erwähnte Sauerborn, der dem Tälchen seinen Namen gab, und der Salzbrunnen (Wilhelmsquelle), dessen Heilkraft Küster auf der Suche nach einem Mittel gegen seinen hartnäckigen Bronchialkatarr zufällig entdeckte. 1831 ließ er die beiden Quellen fassen und im damals noch öden und sumpfigen Wiesengrund, den er nun „Cronthal“ nannte, eine Badehütte aufstellen. Bereits zwei Jahre später errichtete man auf Mammolsheimer Gemarkung das von Rudolf Burnitz entworfene Kurhaus, ein imposanter, dreigeschossiger Bau mit Mittelturm und risalitgegliederten Seiten (Bäder und Duschen im Erdgeschoss, 16 Fremdenzimmern im Obergeschoss) und schuf eine malerische Teichanlage. 1837 erfolgte dann die Umwandlung des Tals in einen englischen Landschaftsgarten. Als das Kronthal im Jahr 2000 in den Regionalpark Rhein-Main einbezogen wurde, war „das etwas steif aus seiner grünen Umgebung blickende“ Kurhaus längst abgebrochen und der Park verwildert. Vorhanden waren lediglich die drei Ausflüsse der 1968 zusammengelegten sechs Quellen. 2005 konnte der untere Parkbereich durch streckenweise Freilegung von Hollerborn- und Badbach, Schaffung eines über Stege und Knüppeldamm führenden Rundweges, Wiederherstellung von Blickachsen und Anlage von Schmuckpflanzungen nach historischem Vorbild wiederbelebt werden. Außerdem wurden die Mineralquellen grundsaniert und ihre Fassungen von 1926 neu gestaltet. Geplant ist des Weiteren die Wiederherstellung des Teiches im oberen Bereich des Parks.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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