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In städtebaulich interessanter Lage stehendes Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts (1716?). Wird traufseitig von einem zur Eichenstraße hochführenden Fußweg tangiert. Über hohem Bruchsteinsockel zweigeschossiger Bau mit Satteldach. Die nördliche Giebelseite massiv, die Traufseiten einfach mit doppeltem Riegelzug und wandhohen Streben / Pfosten gestaltet; die südliche Giebelseite hingegen klappsymmetrische Fachwerkbilder aufweisend: am Erdgeschoss wandhohe, natürlich gebogene Streben und am Obergeschoss Eckaussteifung durch 3/4-hohe, gerade Streben und verzierte Kopfknaggen. Allseitig Störungen im Riegelbereich durch Fenstervergrößerungen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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