Pferdstraße 5
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Hochtaunuskreis
Kronberg
  • Pferdstraße 5
Flur: 20
Flurstück: 88

Über markantem Kellersockel traufständig, zweigeschossig stehendes Wohnhaus mit Satteldach. Die Schauseite durch den auf Knaggen ruhenden, in den Brüstungsgefachen reich geschmückten Erker mit über der Traufe stehendem Giebelfeld dreigeteilt. Die mit Säule abgestützte Nordostecke zur Laube mit daraus abgehender Wendeltreppe ausgebildet. Verschiedene Teile des Baus sprechen für eine Entstehung um 1600: im Erdgeschoss eine Gruppe von drei Fenstern, deren Laibungen von den auf der Schwelle aufstehenden Zwischenständern gebildet werden, der breite, profilierte Rähm / Schwellenbereich und im Obergeschoss die zusammen mit den Kopfstreben die Eckständer aussteifenden, weit ins nächste Gefach greifenden 3/4-Streben. Soll ursprünglich entweder im Rheingau oder in Oberhessen gestanden haben und nach dem Kronberger Stadtbrand von 1726, der auch die Häuser der oberen Pferdstraße vernichtete, hier aufgestellt worden sein.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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