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Zweigeschossiges Wohnhaus über polygonalem Grundriss mit giebelseitig in Geschosshöhe auftretendem Keller und über Eck vorkragendem Geschoss. Seine Entstehung wird aufgrund der Fachwerkausbildung in der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts vermutet. An der Giebelseite ein kunstvolles Aussteifungsbild mit wuchtigen, spiralverzierten Eckständern und 3/4-hohen, weit ausgreifenden Streben. Die Laibungen der beiden in den Brüstungsgefachen mit genasten Fußstreben verzierten Fenster von auf der Schwelle aufstehenden Ständern gebildet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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