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Dominant im sich verzweigenden Straßenraum stehender, barocker Putzbau der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts. Zweigeschossiges Wohnhaus mit Abfasung, streng axialer Durchfensterung und voluminösem, über der Ecksituation ausladendem, ursprünglich unbefenstertem Mansardwalmdach. Die Horizontalgliederung der Fassaden mit Sockelzone, Gurt- und Traufgesims am Anbau weitergeführt. Neben der straßenseitigen Erschließung ein Ladeneinbau aus der Zeit um 1900.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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