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Den ostseitigen Auftakt an der Talstraße bildendes Fachwerkwohnhaus aus der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts mit einem der Mode des 18. Jahrhunderts entsprechenden Mansardwalmdach. Über annähernd quadratischem Grundriss in Hanglage stehender, verputzter Bau von zwei Geschossen; die Erschließung traufseitig am Obergeschoss. An der Westseite zweiachsige Durchfensterung, verschiefertes Giebelfeld und aus der Abwalmung lugendes Zwerchhaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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