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Zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit traufseitigem Geschossüberstand und Satteldach. Steht leicht angewinkelt zur Straße und ist über einen kleinen Vorgarten bzw. Hof erschlossen. Mehrheitlich originale Durchfensterung. Typischer Vertreter der an der östlichen Straßenseite gängigen giebelständigen Bebauung und durchaus vergleichbar mit der ebenfalls im 18. Jahrhundert entstandenen Nr. 28.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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