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Dreiseitig freistehendes Fachwerkwohnhaus von zwei Geschossen mit rückseitig abgewalmtem Satteldach. Gestalterisch hervorgehoben die den Eingang aufnehmende Traufseite. Am Erdgeschoss einfache Aussteifung mit wandhohen gebogenen Streben, am Obergeschoss, das außerdem Brüstungsschmuck in Form von Negativrauten und altertümlich wirkenden Fußknaggen aufweist, jedoch Bund-und Eckpfosten stützende Wilde Männer. Inschrift im Türsturz: „JOHANNES FUCHS ERBAUT MICH IM JAHR CHRISTI 1715“. War bis in die späten 1960er Jahre durchgehend verputzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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