Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Traufständig am engen Straßenraum gegenüber der Zehntscheune stehendes Wohnhaus. War lange Zeit im Besitz der Familie Fay (Schöffen, Bürgermeister, Juristen). Zweigeschossiges, dreizoniges Gebäude mit leichtem Geschossüberstand und Satteldach. Das unter Verputz liegende Fachwerk dürfte aufgrund der Disposition der mehrheitlich doppelt auftretenden Fenster relativ ungestört sein. Im Türsturz die Inschrift: „DEIN RATH VIEL ZU SPADT ANNO 1634“ (siehe dazu auch Friedrich-Ebert-Straße 20). Im Inneren erhalten eine geschnitzte Treppenspindel mit dem Wappen der Ritter von Kronberg.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |