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Nach Öffnung der Stadtmauer 1898 und Verlängerung der Tanzhausstraße zur Hainstraße hin 1906 nach Entwurf des Architekten Weygund für den Inhaber der Buchdruckerei Andree in Formen des Jugendstils errichtetes Wohn- und Geschäftshaus. Orientiert sich seiner Lage entsprechend nach zwei Seiten. Die mittig von einem Zwerchhaus mit Knickgiebel bekrönte Langseite ungegliedert und sachbezogen durchfenstert. Die Schmalseite hingegen mit Fränkischem Erker, einem in Schweifgiebel aufgehendem Risalit und einem noch weiter zurückliegenden Wandsegment mit aus eng stehenden Ständern bestehendem Fachwerk im Giebelfeld stark reliefiert. Über dem in der abgeschrägten Ecke sitzenden Ladeneingang eine Jugendstilleuchte.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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