Tanzhausstraße 15a
Tanzhausstraße 15
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Hochtaunuskreis
Kronberg
  • Tanzhausstraße 15
  • Tanzhausstraße 15a
Zehntscheune
Flur: 20
Flurstück: 38/1

Imposant das Ende der hinteren Tanz­hausstraße beherrschende Zehntscheune. Besteht aus einem laut dendrochronologischer Untersuchung auf das Jahr 1552 datierten, traufständigen Teil mit Satteldach und einem wohl nach dem Stadtbrand von 1792 in konstruktivem Fachwerk mit Ziegelausfachung und Giebelmansarddach errichteten, mit der Rückseite auf der Stadtmauer des späten 14. Jahrhunderts stehenden Teil. Die Scheune 1848 von der Stadtgemeinde angekauft. Deren Mittelteil von der 1874 gegründeten Freiwilligen Feuerwehr bis 1966/67 als Gerätehaus genutzt. Der jüngere Teil mit Stallungen samt hinten liegendem Garten lange Zeit in Privatbesitz; konnte 1945 von der Stadt Kronberg dazu erworben werden. In den 1990er Jahren Sanierung und Umbau zu Veranstaltungsort und Café.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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