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Der Gartenpavillon ist verbliebener Bestandteil der baulichen Ausstattung des Schlossgartens in seiner ab 1712 gewonnenen Gestalt und damit Bestandteil der Sachgesamtheit „Ehem. Schloss“ (Schlossplatz 1). Mit dazu gehörte eine im Osten entlang der Terrassierung verlaufende Mauer, die zwei Pavillons trug und an den Endpunkten jeweils zwei größere Exemplare aufwies – so das Chinesische Haus im Norden und der hier behandelte Bau im Süden. Aus Bruchstein über annähernd quadratischem Grundriss hochgemauertes Gebäude mit (vermauerter) Türnische im Süden und einer scheinbar ohne Schalung aus flachen Bruchsteinen gemauerten Tonne, die von dem einzig vorhandenen Fenster angeschnitten wird. Die Wölbung von außen ursprünglich von den Mauerkronen verdeckt. An der Südseite ein Keller, der möglicherweise dem Pavillon zuzuordnen ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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