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Die jüdische Gemeinde in Usingen partizipierte zunächst an dem im späten 17. Jahrhundert in Grävenwiesbach angelegten Friedhof. 1885 begann sie in der Kreisstadt mit der Einrichtung einer neuen Synagoge (siehe Klaubergasse 4) und eröffnete im selben Jahr auf dem von der Stadt Usingen gestifteten Gelände seitlich der K 739 einen eigenen Friedhof, der am 23. Januar 1885 durch Rabbiner Goldschmidt von Weilburg eingeweiht wurde. Zwischen 1885 und 1937 erfolgten insgesamt 59 Bestattungen, darunter 1925 eine Beerdigung aus Laubuseschbach. Die Grabsteine zum größten Teil beschädigt bzw. zerstört. Diejenigen des 19. Jahrhunderts mit deutschen und hebräischen Inschriften versehen. Am Eingang des mit einer Mauer umgebenen Friedhofes die neuere Inschrift: „Friede dieser Ruhestätte und Ehre dem Gedächtnis der Toten“.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |