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Traufseitig von einem „Gängelchen“ tangiertes, mit der Giebelfront indes zur Gasse blickendes Wohnhaus. Vermutlich in der Wiederaufbauphase nach dem Stadtbrand von 1635 errichteter, zweigeschossiger und über den Hofraum erschlossener Bau mit Satteldach. Das Fachwerk durchweg unter Verputz liegend, ausgespart jedoch am Obergeschoss ein Eckständer mit Flachschnitzerei (Spiralen, Rosette, Sonnenrad und Schreckgesichter). Im Ober- und Dachgeschoss originale Fensterdisposition, ansonsten modern er- und versetzte Öffnungen. Das im rechten Winkel anstehende Nebengebäude zeigt einen Balken mit der Jahreszahl „1698“.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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