Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Im hinteren Bereich der Parzelle befindliches Fachwerkwohnhaus mit einem regelmäßigen Gerüstraster, das eine Datierung in die Mitte des 18. Jh. zuläßt. An den Eck- und Bundständern in beiden Geschossen verfestigen Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln und weit ausgreifenden, nochmals durch Bänder gesicherten Fußstreben das Fachwerkgerüst. Als weitere statische Sicherung wurden den Mannfiguren zusätzliche Kopfbänder und Stiele eingestellt. Die Eckständer werden von eingelegten Taustäben mit floralem Dekor, im Untergeschoß mit einem aufrecht stehenden Löwen hervorgehoben. Hakenförmig vom Wohnhaus abgesetzt erhebt sich ein historisches Wirtschaftsgebäude, das ebenso wie das Wohngebäude schützenswert ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |