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Das Ende der historischen Bebauung in diesem Bereich des Straßenzuges vergegenwärtigt ein giebelständig orientiertes Fachwerkwohnhaus, das um 1800 erbaut wurde. Das dicht gefügte Fachwerkgerüst, das über einer ausgeprägten Sockelzone aus Hausteinmauerwerk aufsteigt, setzt sich aus doppelt verriegelten 3/4-Streben zusammen, die mit einem zusätzlichen Stiel verfestigt werden. Abgeschlossen wird das Haus von einem Mansarddach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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