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Im Jahr 1903 entstand für Lorenz Ruhl durch die Firma Wilhelm Quirin ein Wohnhaus auf der Ecksituation zur Tilemann-Schnabel-Straße. Über einer Sockelzone erhebt sich ein zweigeschossiger Massivbau; im Erdgeschoß Rustikaputz mit Eckblenden, darüber folgt eine glatte Wandoberfläche mit in Ädukulae eingestellten Fenstern. Unter den Fenstern umläuft ein Konsolfries mit Girlanden die Fassade. Abgeschlossen wird das Haus von einem Mansarddach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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